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Streuobstpark Adelmannsfelden darf nicht im Amtsblatt veröffentlichen – Gemeinderat lehnt Einwohnerantrag ab

  • 1. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Wir dürfen unsere Veranstaltungen weiterhin nicht im Amtsblatt der Gemeinde Adelmannsfelden veröffentlichen. Grund dafür ist die bestehende Regelung, wonach ausschließlich die Gemeindeverwaltung, die Kirchen sowie eingetragene Vereine Beiträge im Amtsblatt veröffentlichen dürfen.


Um auf diese Einschränkung aufmerksam zu machen und eine Änderung zu erreichen, haben wir einen Einwohnerantrag beim Gemeinderat eingereicht. Unterstützt wurde dieser von insgesamt 64 Einwohnern aus Adelmannsfelden – ein deutliches Zeichen für den Rückhalt in der Bevölkerung.


In der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, den 25. März, wurde unser Antrag beraten. Wir nutzten die Gelegenheit, unseren Standpunkt nochmals zu verdeutlichen. Obwohl wir kein eingetragener Verein sind, bringen wir uns aktiv ins Gemeindeleben ein und leisten aus unserer Sicht einen wichtigen Beitrag für die Gemeinde und die Natur.


Dennoch entschied der Gemeinderat gegen unseren Antrag. Lediglich zwei Gemeinderäte stimmten dafür, die bestehende Regelung in diesem Fall zu ändern. Als Begründung wurde unter anderem angeführt, dass Bürgermeister Hoke mit einer Zustimmung keinen Präzedenzfall für ähnliche Anliegen von Privatpersonen schaffen wolle. Zudem wurde darauf verwiesen, dass wir als Partner des Schwäbisch-Fränkischen Waldes möglicherweise die Rubrik „Was sonst noch interessiert“ im Amtsblatt nutzen können. Ob dies tatsächlich möglich ist, war zum Zeitpunkt der Sitzung jedoch noch unklar. Derzeit befinden wir uns hierzu noch in Abstimmung.


Wir bedauern die Entscheidung des Gemeinderates, lassen uns davon jedoch nicht entmutigen und werden uns weiterhin aktiv für das Gemeindeleben in Adelmannsfelden einsetzen.

 
 
 

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